Bayern: Viel Rauch um nichts

19. November 2008, admin

AschenbecherAls die CSU bei der bayerischen Landtagswahl im September eine gehörige Watsch’n eintstecken musste, war schnell klar: Die Raucher haben sich gerächt. Dies mag insofern übertrieben sein, als dass die Christdemokraten ja nicht nur beim Gesundheitsschutz einiges verbockt haben, sondern auch in der Bildungspolitik, außerdem hat das vermeintliche Dream-Team Beckstein & Huber von Beginn an nicht die Aufbruchsstimmung aufkommen lassen, die man sich vom Machtwechsel innerhalb der Partei versprochen hatte.

Trotzdem: Raucher, Gastronomen und wohl auch der eine oder andere Nichtraucher fühlen sich in ihrer Meinung bestätigt, dass der Möchtegern-Gesundheitsschutz der vergangenen 11 Monate bald novelliert wird. “Möchtegern” deshalb, weil schon wenige Wochen nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes jede zweite Kneipe zum Raucher-Club wurde, in denen - man mag es nicht glauben - immer wieder auch Nichtraucher auftauchten, die sich aus Solidarität mit ihren qualmenden Freunden gern in den blauen Dunst gesellten.

Gemäß dem Koalitionsvertrag von CSU und FDP (Download hier) wird der Nichtraucherschutz in Bayern künftig folgendermaßen geregelt.

 

“In Gaststätten mit mehreren Räumen darf ein Raum als Raucherraum eingerichtet werden. In kleineren Einraumgaststätten darf geraucht werden, sofern die Gaststätte als Raucherlokal gekennzeichnet ist. In Bier-, Wein- und Festzelten (…) ist das Rauchen zulässig. In Diskotheken (…) ist das Rauchen in einem Nebenraum gestattet, sofern Minderjährige keinen Zutritt haben und sich im Raucherraum keine Tanzfläche befindet.”

Über Raucherclubs wird in der Vereinbarung nichts gesagt, allerdings muss man davon ausgehen, dass es diese nicht mehr geben wird, sobald dieser Entwurf gültiges Recht wird. Schade für die Diskotheken, die extra einen Verein gegründet und sich teure Gerätschaften zur Mitglieder-Identifikation angeschafft haben.

 

 

Rauchen erlaubt!

30. Juli 2008, admin

Hinweisschild für RaucherclubsDa hat der eine oder andere Raucher aber ausnahmsweise mal aufgeatmet anstatt eingeatmet - das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli bekannt gegeben, dass die Nichtraucherschutz-Gesetze von Berlin und Baden-Württemberg nicht grundgesetzkonform seien, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kleiner Gastronomiebetriebe darstellten. Wenige Stunden bereits zog es Hunderttausende in ihre ehemalige Stammkneipe aus pränikotinophoben Zeiten, die sich dort sogleich provokativ eine anzündeten. Die jeweiligen Regierungen verkündeten eine vorübergehende Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen, bis die Lage entsprechend der Vorgaben des BVerfG neugeregelt sei.

Paradoxerweise wurde der Nichtraucherschutz in Bayern nicht kritisiert, wohl weil im Freistaat ein absolutes Rauchverbot herrscht. Dass dieses mittlerweile nur noch auf dem Papier existiert, weiß jeder, der in den letzten Monaten in München, Nürnberg, Würzburg oder Passau eine Kneipentour gemacht hat. Allzu oft wird man an der Tür nach einer Mitgliedskarte gefragt - nein, das hat nichts mit der ausgeprägten Vereinskultur der Süddeutschen zu tun - und kaum betritt man den Laden, kommt einem schon der wohlbekannte Geruch entgegen, der kurz nach Beginn des Jahres 2007 für einige Wochen verschwunden gewesen ist.

Das Wort Raucherclub hat sich im bayerischen Wortschatz bereits seinen Platz gesichert. Und auch das typische blaue Schild mit der weißen Zigarette ist sicher nicht zufällig an die Farbgebung der Bajuwarenflagge angelehnt.

Und mal wieder haben wir dem Rest von Deutschland gezeigt, dass wir den Schutz unserer Bürger besonders ernst nehmen ;-)

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