Rauchen erlaubt!

30. Juli 2008, admin

Hinweisschild für RaucherclubsDa hat der eine oder andere Raucher aber ausnahmsweise mal aufgeatmet anstatt eingeatmet - das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli bekannt gegeben, dass die Nichtraucherschutz-Gesetze von Berlin und Baden-Württemberg nicht grundgesetzkonform seien, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kleiner Gastronomiebetriebe darstellten. Wenige Stunden bereits zog es Hunderttausende in ihre ehemalige Stammkneipe aus pränikotinophoben Zeiten, die sich dort sogleich provokativ eine anzündeten. Die jeweiligen Regierungen verkündeten eine vorübergehende Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen, bis die Lage entsprechend der Vorgaben des BVerfG neugeregelt sei.

Paradoxerweise wurde der Nichtraucherschutz in Bayern nicht kritisiert, wohl weil im Freistaat ein absolutes Rauchverbot herrscht. Dass dieses mittlerweile nur noch auf dem Papier existiert, weiß jeder, der in den letzten Monaten in München, Nürnberg, Würzburg oder Passau eine Kneipentour gemacht hat. Allzu oft wird man an der Tür nach einer Mitgliedskarte gefragt - nein, das hat nichts mit der ausgeprägten Vereinskultur der Süddeutschen zu tun - und kaum betritt man den Laden, kommt einem schon der wohlbekannte Geruch entgegen, der kurz nach Beginn des Jahres 2007 für einige Wochen verschwunden gewesen ist.

Das Wort Raucherclub hat sich im bayerischen Wortschatz bereits seinen Platz gesichert. Und auch das typische blaue Schild mit der weißen Zigarette ist sicher nicht zufällig an die Farbgebung der Bajuwarenflagge angelehnt.

Und mal wieder haben wir dem Rest von Deutschland gezeigt, dass wir den Schutz unserer Bürger besonders ernst nehmen ;-)

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